Das Bundesbauministerium (BMWSB) und das Bundesverkehrsministerium (BMDV) haben die Stoffpreisgleitklausel bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Sonderregeln für den Umgang mit den gestiegenen Baupreisen auf Baustellen des Bundes (Hoch- und Tiefbau) galt zunächst bis Ende Juni.

Quelle: Baubranche aktuell

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