Mit Urteil vom 18.1. hatte der EuGH entschieden, dass die Unionsrechtswidrigkeit der HOAI-Mindestsätze sogenannten Aufstockungsklagen nicht entgegensteht. Am 2.6. hat nun der BGH vor diesem Hintergrund der Klage eines Planungsbüros stattgegeben.
Quelle: Architektur News
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