Mit Urteil vom 18.1. hatte der EuGH entschieden, dass die Unions­rechts­wi­drigkeit der HOAI-Mindestsätze sogenannten Auf­sto­ckungs­kla­gen nicht entgegensteht. Am 2.6. hat nun der BGH vor diesem Hinter­grund der Klage eines Planungsbüros stattgegeben.

Quelle: Architektur News

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